Private Vorsorge

Vorsorgekonto Säule 3a

Mit der gebundenen Vorsorge sparen Sie gezielt für Ihren Ruhestand. Bis zu einem bestimmten Maximalbetrag können Sie jedes Jahr flexibel Einzahlungen tätigen. Einen Mindestbetrag gibt es dabei nicht. Sie profitieren von einem Vorzugszins und umfangreichen Steuereinsparungen. Das Gesetz stellt sicher, dass Sie Ihr Guthaben bei wichtigen Ereignissen auch vor Ihrer Pensionierung beziehen können. Das Konto wird spesenfrei geführt.

 

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Währung

CHF

Zinssatz

0.25 %

Wertschriftenlösungen

Jederzeit möglich

Das Wichtigste im Überblick

Ihre Vorteile

Steuerlich begünstigtes Sparen

Flexibel einzahlbar

Vorzugszins

Gebührenfreie Kontoführung

Eignung

Privatpersonen mit AHV-pflichtigem Einkommen ab Alter 18 bis maximal 5 Jahre nach der ordentlichen Pensionierung

Ziel & Zweck

  • Vermögensaufbau mittels Konto oder Wertschriftensparen zur Sicherstellung Ihres Lebensstandards im Ruhestand
  • Steuervorteile ausschöpfen
  • Finanzierung von selbstbewohntem Eigentum

Einzahlungen

Mit QR-Rechnung, Dauerauftrag oder E-Banking:

  • Für Erwachsene mit Pensionskasse: pro Jahr max. CHF 7’258 (2025/2026)
  • Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse: 20 % des Erwerbseinkommens bzw. maximal CHF 36’288 (2025/2026)
  • Ab 2026 sind nachträgliche Überweisungen für nicht getätigte Einzahlungen ab 2025 in beschränktem Umfang möglich.

Rückzüge (31 Tage Kündigungsfrist)

Bei Pensionierung oder vorzeitig mittels Antragsformular und gemäss gesetzlichen Bestimmungen bei:

  • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum (WEF)
  • Amortisation einer Hypothek auf selbstbewohntem Wohneigentum (WEF)
  • Einkauf/Überführung in die Pensionskasse
  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb, innerhalb von 12 Monaten
  • Wegzug ins Ausland
  • Bezug einer vollen IV-Rente

Rückzüge WEF

Kein Minimum, alle 5 Jahre

Auszahlungen

  • frühestens 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters
  • bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit, jedoch spätestens 5 Jahre nach ordentliche Pensionierung

Steuer

Während der Laufzeit gibt es keine Einkommens-, Vermögens- und Verrechnungssteuer. Beim Bezug kommt es zu einem gesonderten, reduzierten Tarif.

Zusatzdienstleistungen

Freiwillige Absicherung des Sparziels mit einer Versicherung möglich

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen – kompakt und verständlich erklärt.

Welche Beiträge kann ich in die Säule 3a einzahlen?

Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, dürfen maximal CHF 7’528 pro Jahr in die Säule 3a einzahlen (Stand 2025). Selbstständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, und Arbeitnehmende, die sich keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen haben, können 20% ihres jährlichen Einkommens einzahlen, maximal aber 36’288 Franken (Stand 2025). Die in die Säule 3a entrichteten Beträge sind steuerlich abziehbar.

Lohnt sich das Sparen mit der 3. Säule?

Das Sparen mit der 3. Säule lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Ihre Altersvorsorge stärken möchten und von den steuerlichen Vorteilen profitieren können. Es bietet eine gute Möglichkeit, für das Alter zusätzlich vorzusorgen und von einer potenziellen Rendite zu profitieren. Wenn Sie langfristig planen und über die nötige Disziplin verfügen, kann es eine lohnende Option sein.

 

Zum Säule 3a Rechner Vorsorge

Wie eröffne ich ein 3a Konto / Depot bei der Bank?

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt (+41 44 727 41 41 / info@bankzimmerberg.ch) auf, gerne helfen wir Ihnen mit der Eröffnung weiter.

Wann und wie ist es möglich mein Vorsorgevermögen 3a wieder zu beziehen?

Sie können Ihr 3a-Vermögen vor dem Pensionsalter unter folgenden Bedingungen beziehen:

 

  1. Pensionsalter (65 Jahre).
  2. Wohneigentum (Kauf oder Renovierung einer selbst bewohnten Immobilie).
  3. Invalidität (bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit).
  4. Auswanderung (wenn Sie dauerhaft aus der Schweiz wegziehen).
  5. Selbstständigkeit (bei Austritt aus der Pensionskasse).
  6. Tod (Vermögen wird an Erben ausgezahlt).

 

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt (+41 44 727 41 41 / info@bankzimmerberg.ch) auf, gerne stellen wir Ihnen den notwendigen Auszahlungsantrag zu.

 

Welche Steuern fallen bei einem Bezug meines Vorsorgevermögens an?

Bei der Auszahlung von Vorsorgegeldern werden Kapitalauszahlungssteuern fällig.

 

Zum Kapitalauszahlungsrechner Vorsorge

Wohneigentumsförderung

Träumen Sie von Wohneigentum? Dann können Sie Ihr Kapital aus der Pensionskasse oder der Säule 3a im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) beziehen. Sie müssen als (Mit-)Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Ein Ferienhaus oder ein Renditeobjekt kann nicht mit Vorsorgegeldern finanziert werden.

 

  • WEF-Bezüge sind alle fünf Jahre möglich
  • Bis zum Alter von 50 Jahren kann das gesamte Vorsorgeguthaben bezogen werden. Danach kann entweder das Sparkapital bei Alter 50 oder die Hälfte des aktuell vorhandenen Sparkapitals bezogen werden
  • Je nach Reglement dürfen Vorbezüge nur bis zu einem festgelegten Alter getätigt werden
  • Der Mindestbetrag für einen Bezug ist CHF 20‘000
  • Ziel der Wohneigentumsförderung ist, dass sich mehr Leute ein Eigenheim leisten können
  • Bei jüngeren Personen kann die Wohneigentumsförderung als Starthilfe zur Finanzierung von Wohneigentum dienen
  • Bei älteren Vorsorgenehmern kann sie unter bestimmten Voraussetzungen auch der Steueroptimierung dienen

 

Die Steuerlast auf der Auszahlung des Pensionskassenkapitals kann erheblich reduziert werden, wenn schon vor der Pensionierung ein Teil der Hypothek mit WEF-Bezügen amortisiert wird.

 

Zur Finanzierung

Säule 3a-Rechner

Die Säule 3a fördert die private Altersvorsorge mit attraktiven Steuervorteilen. Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar, Erträge bleiben während der Laufzeit steuerfrei – und beim Bezug gilt ein deutlich reduzierter Tarif.

 

Zum Rechner

Budget- und Sparrechner

Verschaffen Sie sich mit unserem Budgetrechner einen Überblick über Ihre monatlichen Ausgaben und ermitteln Sie Ihr persönliches Sparpotenzial.

 

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